OLG Saarbrücken - Beschluss vom 21.12.2012
6 UF 416/12
Normen:
FamFG § 57 S. 1;
Fundstellen:
FamRB 2013, 179
FamRZ 2013, 1153
MDR 2013, 347
NJW-RR 2013, 711
Vorinstanzen:
AG Saarlouis, vom 12.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 20 F 251/12

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung der Herausgabe des Kindes an das Jugendamt als Aufenthaltsbestimmungspfleger durch das Familiengericht

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.12.2012 - Aktenzeichen 6 UF 416/12

DRsp Nr. 2013/2256

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung der Herausgabe des Kindes an das Jugendamt als Aufenthaltsbestimmungspfleger durch das Familiengericht

Ordnet das Familiengericht nach mündlicher Erörterung im Wege einstweiliger Anordnung die Herausgabe des Kindes durch einen Elternteil an das Jugendamt als Aufenthaltsbestimmungspfleger an, so ist dies unanfechtbar (entgegen OLG Oldenburg FamRZ 2011, 745).

1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 12. Oktober 2012 - 20 F 251/12 EAHK - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Der Verfahrenswert der Beschwerdeinstanz wird auf 2.000 EUR festgesetzt.

3. Dem Beschwerdeführer wird die von ihm für die Beschwerdeinstanz nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe verweigert.

Normenkette:

FamFG § 57 S. 1;

Gründe:

I. Aus der Ehe des Beschwerdeführers (im Folgenden: Vater) und der weiteren Beteiligten zu 2) (nachfolgend: Mutter), die seit August 2012 voneinander getrennt leben, gingen am ... Juli 2007 der beteiligte Sohn S. und am ... November 2008 die beteiligte Tochter A. M. hervor.