Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Geldern vom 01. Februar 2018 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Kindesmutter.
Beschwerdewert: 1.500 €.
Offenbar hat das Amtsgericht das Umgangsverfahren jedenfalls in Bezug auf den angefochtenen Beschluss mit einem neuen Aktenzeichen versehen. Unter diesem Aktenzeichen ist auch das Original der Beschwerdeschrift eingeheftet, worauf die Beteiligten informationshalber hingewiesen werden. Da der angefochtene Beschluss indes noch das erste vom Amtsgericht vergebene Aktenzeichen trägt, werden hier beide Aktenzeichen aufgeführt.
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