Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Albstadt vom 4. Februar 2014, Az.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
4.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
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