AG Heidelberg, - Vorinstanzaktenzeichen 33 F 173/04
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Erteilung einer Widerrechtlichkeitsbescheinigung; Entscheidung des Beschwerdegerichts nach Erledigung der Hauptsache
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2004 - Aktenzeichen 16 UF 156/04
DRsp Nr. 2006/10393
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Erteilung einer Widerrechtlichkeitsbescheinigung; Entscheidung des Beschwerdegerichts nach Erledigung der Hauptsache
1. Die Erteilung einer Widerrechtlichkeitsbescheinigung stellt keine Endentscheidung in Familiensachen, sondern eine Zwischenentscheidung im Rahmen des Verfahrens nach dem HKiEntÜ dar.2. Erledigt sich das Beschwerdeverfahren, so wird das Rechtsmittel wegen Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig.3. Das Sorgerecht eines Elternteils wird nicht verletzt, wenn bei gemeinsamen Sorgerecht das Kind sich über einen längeren Zeitraum bei dem anderen Elternteil aufhält und dieser das Kind zu einer Urlaubsreise, wenn auch in ein entferntes Land, mitnimmt.