OLG Karlsruhe - Beschluss vom 23.12.2004
16 UF 156/04
Normen:
HKiEntÜ Art. 3 ; BGB § 1687 ; FGG § 19 § 64 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 1004
IPRax 2005, 455
Vorinstanzen:
AG Heidelberg, - Vorinstanzaktenzeichen 33 F 173/04

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Erteilung einer Widerrechtlichkeitsbescheinigung; Entscheidung des Beschwerdegerichts nach Erledigung der Hauptsache

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2004 - Aktenzeichen 16 UF 156/04

DRsp Nr. 2006/10393

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Erteilung einer Widerrechtlichkeitsbescheinigung; Entscheidung des Beschwerdegerichts nach Erledigung der Hauptsache

1. Die Erteilung einer Widerrechtlichkeitsbescheinigung stellt keine Endentscheidung in Familiensachen, sondern eine Zwischenentscheidung im Rahmen des Verfahrens nach dem HKiEntÜ dar. 2. Erledigt sich das Beschwerdeverfahren, so wird das Rechtsmittel wegen Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. 3. Das Sorgerecht eines Elternteils wird nicht verletzt, wenn bei gemeinsamen Sorgerecht das Kind sich über einen längeren Zeitraum bei dem anderen Elternteil aufhält und dieser das Kind zu einer Urlaubsreise, wenn auch in ein entferntes Land, mitnimmt.

Normenkette:

HKiEntÜ Art. 3 ; BGB § 1687 ; FGG § 19 § 64 ;
Vorinstanz: AG Heidelberg, - Vorinstanzaktenzeichen 33 F 173/04
Fundstellen
FamRZ 2005, 1004
IPRax 2005, 455