I. 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heilbronn - vom 28. April 2011 (5 F 2901/10) über die Kostenentscheidung wird kostenpflichtig als unzulässig
v e r w o r f e n .
2. Beschwerdewert: bis 4.000 €
II. 1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heilbronn - vom 28. April 2011 (5 F 2901/10) über die Höhe des Gegenstandswerts wird
z u r ü c k g e w i e s e n .
2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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