1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 23.09.2020 -
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
3. Wert des Beschwerdeverfahrens: Bis 500,- €.
1. Der Antragsteller wendet sich gegen die Überbürdung der Verfahrenskosten in einem ohne mündliche Verhandlung beschiedenen einstweiligen Anordnungsverfahren betreffend die elterliche Sorge für das gemeinsame minderjährige Kind der Antragsbeteiligten.
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