Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die als Beschluss zu wertende Verfügung des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Kreuznach vom 04.10.2016, auf die "Anregungen" des Antragstellers vom 25.09.2016 keine entsprechenden Verfahren einzuleiten, aufgehoben.
Das Verfahren wird zur Entscheidung über die Anträge des Antragstellers an das Amtsgericht - Familiengericht - Bad Kreuznach zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
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