Das als Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 31. August 2011 auszulegende Rechtsmittel der Kindesmutter vom 12. September 2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Kindesmutter.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf die Gebührenstufe bis 300 € festgesetzt.
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