Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 12.07.2011 wird als unzulässig verworfen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Den Antragstellern wird aufgegeben, bis 31.10.2011 eine aktuelle Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen zu ihrem Verfahrenskostenhilfeheft nachzureichen.
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