Die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - St. Ingbert vom 17. Dezember 2007 - 11 F 315/06 UK - in Form der Teilabhilfeentscheidung vom 4. Mai 2009 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Beschwerdewert: bis 500 EUR.
I.
In dem Verfahren 11 F 315/06 UK des Amtsgerichts - Familiengericht - St. Ingbert hatten die minderjährigen Klägerinnen zu 1. bis 3., die aus der rechtskräftig geschiedenen Ehe der Kindesmutter mit dem Beklagten hervorgegangen sind, den Beklagten auf Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch genommen. Bei Einreichung der von den Rechtsanwälten XXX gefertigten Klageschrift im Dezember 2006 waren die Klägerinnen gesetzlich durch die Kindesmutter vertreten.
Während des Verfahrens wurden der Kindesmutter und dem Beklagten durch Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - St. Ingbert vom 19. März 2007 - 11 F 315/06 UK - das Sorgerecht für den Bereich der Geltendmachung von Kindesunterhalt entzogen und Rechtsanwalt, , zum Ergänzungspfleger bestellt (Bl. 122/ 123 d.A.).
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|