Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Oldenburg i. H. vom 10. November 2011 dahin geändert, dass der Beteiligten zu 1) die Kosten des ersten Rechtszuges zu 70 % und der Beteiligten zu 3) zu 30 % auferlegt werden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 3).
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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