Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - R vom 9. Juni 2016 (Ziffer II.) wird als unzulässig verworfen.
II.Der Antrag der Beteiligten zu 1., die Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - R vom 9. Juni 2016 auszusetzen, wird zurückgewiesen.
III.Die Kosten der Beschwerde werden der Beteiligten zu 1. auferlegt.
IV.Der Antrag der Beteiligten zu 1. auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für den Beschwerderechtszug wird zurückgewiesen.
V.Dem Beteiligten zu 2. wird für den Beschwerderechtszug Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Ihm wird Rechtsanwältin W beigeordnet.
VI.Der Verfahrenswert der Beschwerde wird auf 1.500 Euro festgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|