Die Beschwerde der Kindesmutter vom 29. September 2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 8. September 2010 wird als unzulässig verworfen.
Die Kindesmutter trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 1.500 €.
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