Zulässigkeit der Beschwerde im vereinfachten Verfahren zur Festsetzung des Unterhalts
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15.02.2000 - Aktenzeichen 1 WF 274/99
DRsp Nr. 2004/14786
Zulässigkeit der Beschwerde im vereinfachten Verfahren zur Festsetzung des Unterhalts
1. Der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gem. § 652 Abs. 1ZPO steht nicht entgegen, dass der gem. § 644 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, § 648 Abs. 3ZPO einzureichende Vordruck erst mit der Beschwerde vorgelegt wird. Die Versäumung der Frist des § 648 Abs. 3ZPO führt nicht zum Ausschluß von Einwendungen.2. Sind die erstmals im Beschwerdeverfahren vorgebrachten Einwendungen erfolgreich, so sind dem Beschwerdeführer gleichwohl gem. § 97 Abs. 2ZPO die Kosten des Rechtsmittels aufzuerlegen.