OLG Hamm - Beschluss vom 04.11.2003
2 WF 371/03
Normen:
ZPO § 621g ; FGG § 19 ; KostO § 131 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1046

Zulässigkeit der Beschwerde im von Amts wegen eingeleiteten isolierten Sorgerechtsverfahren

OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2003 - Aktenzeichen 2 WF 371/03

DRsp Nr. 2004/15220

Zulässigkeit der Beschwerde im von Amts wegen eingeleiteten isolierten Sorgerechtsverfahren

»Für vorläufige Regelungen in von Amts wegen eingeleiteten isolierten Sorgerechtsverfahren gelten weiterhin die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Erlass von vorläufigen Anordnungen, die unselbstständiger Bestandteil des Hauptsacheverfahrens sind und gemäß § 19 FGG uneingeschränkt der Beschwerde unterliegen. Die Regelung des § 621g ZPO ist auf solche Sachverhalte nicht anwendbar.«

Normenkette:

ZPO § 621g ; FGG § 19 ; KostO § 131 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 1046