Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Antrag der Antragstellerin vom 03.02.2020 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden in beiden Instanzen nicht erhoben.
Notwendige Aufwendungen werden in beiden Instanzen nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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