OLG Stuttgart - Beschluss vom 08.10.2020
15 UF 176/20
Normen:
BGB § 1671;
Fundstellen:
FamRZ 2021, 686
FuR 2021, 264
MDR 2021, 300
Vorinstanzen:
AG Stuttgart-Canstatt, vom 30.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 587/20

Zulässigkeit der Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts über ein minderjähriges Kind wegen Auslandsbezugs

OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.10.2020 - Aktenzeichen 15 UF 176/20

DRsp Nr. 2021/1475

Zulässigkeit der Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts über ein minderjähriges Kind wegen Auslandsbezugs

Die Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ist - jedenfalls in Eilfällen - in denjenigen Fällen angezeigt, in denen ein Auslandsbezug vorliegt und ein Wegzug des aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteils nicht von vorneherein ausgeschlossen ist.

Tenor

1.

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart-Bad Cannstatt wie folgt abgeändert.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder A. Ö., geboren am 29.04.2019, und L. Ö., geboren am 27.07.2015, wird der Antragsgegnerin innerhalb des Hoheitsbereichs der Bundesrepublik Deutschland übertragen.

2.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

3.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Verfahrenswert: 1.500 €

Normenkette:

BGB § 1671;

Gründe

Die getrennt lebenden Beteiligten streiten im Wege der einstweiligen Anordnung um das Aufenthaltsbestimmungsrecht ihrer Kinder.