Die Beteiligte zu 1) und der im Rubrum benannte britische Staatsangehörige, der damals Angehöriger der britischen Streitkräfte war, schlossen im Juni 1947 in der Dienststelle des Judge Advocate General's Branch der britischen Rheinarmee in Iserlohn vor einem dazu nach britischem Recht legitimierten Offizier gem. § 22 Foreign Marriage Act von 1892 die Ehe. Eine Eheschließung vor einem deutschen Standesbeamten erfolgte nicht.
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