Auf die Beschwerde der Beteiligten ... wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heidenheim vom 01.07.2020 -
Die Kürzung des Anrechts des Antragstellers bei der ... (Vers.N. ...) aufgrund Ziffer 2 des Beschlusses wird ab dem 15.09.2020 in Höhe von monatlich 1.372,32 € ausgesetzt, bis die Antragsgegnerin aus den im Versorgungsausgleich enthaltenen Rechten eine laufende Versorgung erhält.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zwischen den Beteiligten ... und ... gegeneinander aufgehoben.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
4.Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: 1.800,00 €
I.
Der am ... geborene Beteiligte ... (Antragsteller) und die am ... geborene Beteiligte ... (Antragsgegnerin) haben am 18.09.1973 geheiratet. Der Scheidungsantrag wurde am 01.04.2016 zugestellt.
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