Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1) - der Mutter - und des Beteiligten zu 2) - des Vaters - werden unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Langenfeld vom 04.07.2013 und der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Langenfeld vom 27.05.2013, 42 F 81/13, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der einstweiligen Anordnung wird den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge und das Recht zur Antragstellung nach §§ 27 f SGB VIII für die am 15. Mai 2010 geborene T. entzogen und insoweit Ergänzungspflegschaft angeordnet.
Zur Ergänzungspflegerin wird Frau S. K., I. Straße 40, L., bestimmt.
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