Auf die sofortige Beschwerde wird der Berichtigungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 17. Oktober 2013 teilweise geändert und, soweit das Amtsgericht den Tenor des amtsgerichtlichen Beschlusses vom 19. April 2013 berichtigt hat, aufgehoben. Die Sache wird zur weiteren Behandlung und Entscheidung über den Antrag des Antragstellers auf Ergänzung des Beschlusses vom 19. April 2013 an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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