Der Beschluss wird aufgehoben. Die Festsetzungsanträge des Beteiligten zu 1) vom 10.09.2019 und 9.10.2019 werden zurückgewiesen.
Eine Erstattung der den Beteiligten in der Beschwerdeinstanz entstandenen außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 22.844,14 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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