KG - Beschluss vom 07.08.2017
25 WF 20/17
Normen:
ZPO § 321a Abs. 4 S.3;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, - Vorinstanzaktenzeichen 128 F 5186/13

Zulässigkeit der Gegenvorstellung oder der Anhörungsrüge gegen einen eine Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss

KG, Beschluss vom 07.08.2017 - Aktenzeichen 25 WF 20/17

DRsp Nr. 2017/12129

Zulässigkeit der Gegenvorstellung oder der Anhörungsrüge gegen einen eine Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss

Die Anhörungsrüge des Vaters vom 24. Juli 2017 sowie die hilfsweise erhobene Gegenvorstellung werden als unzulässig verworfen.

Normenkette:

ZPO § 321a Abs. 4 S.3;

Gründe:

Die Anhörungsrüge vom 24. Juli 2017 ist unzulässig.