Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Potsdam - vom 16.02.2018 -
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 1.500,- € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller nimmt als Unterhaltsvorschusskasse den Antragsgegner auf Zahlung von Unterhalt für dessen am ....06.2011 geborenen Sohn L... W... aus übergegangenem Recht (§ 7 UVG) in Anspruch.
Der Antragsteller hat zunächst im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger beantragt,
den Antragsgegner zu verpflichten, an den Antragsteller
a) für die Zeit vom 01.06.2015 bis 30.04. 2016 insgesamt 1.577,00 €
und
b) ab 01.05.2016 monatlich 100 % des Mindestunterhalts der ersten und zweiten Altersstufe nach § 1612a BGB abzüglich der nach § 2 Abs. 2 UVG anzurechnenden Leistungen des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes
zu zahlen.
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