OLG Hamm - Beschluss vom 18.12.2002
10 UF 207/02
Normen:
BGB § 1666 Abs. 1, 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 483

Zulässigkeit der mit der Trennung vom Sorgeberechtigten verbundenen Unterbringung eines Kindes in einer Diagnosegruppe

OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2002 - Aktenzeichen 10 UF 207/02

DRsp Nr. 2004/15194

Zulässigkeit der mit der Trennung vom Sorgeberechtigten verbundenen Unterbringung eines Kindes in einer Diagnosegruppe

»1. Im Rahmen eines Beweisbeschlusses darf die Unterbringung eines Kindes in einer Diagnosegruppe, die mit einer Trennung des Kindes vom Sorgeberechtigten für mehrere Monate verbunden ist, gegen den Willen des Sorgeberechtigten vom Gericht unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann angeordnet werden, wenn insoweit die Vorraussetzungen für eine Maßnahme gemäß § 1666 Abs. 1, Abs. 3 BGB vorliegen. 2. Die Anordnung des Gerichts gemäß § 1666 Abs. 1, Abs. 3 BGB, mit der die Trennung des Kindes von den Sorgeberechtigten für einen nicht unerheblichen Zeitraum verbunden ist, ist - nicht nur formelhaft - zu begründen.«

Normenkette:

BGB § 1666 Abs. 1, 3 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 483