OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 14.10.2015
4 WF 56/15
Normen:
FamFG § 43;
Fundstellen:
FamRZ 2016, 1097
Vorinstanzen:
AG Frankfurt/Main, vom 10.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 479 F 7265/14

Zulässigkeit der Nachholung einer Kostenentscheidung im familiengerichtlichen Verfahren

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.10.2015 - Aktenzeichen 4 WF 56/15

DRsp Nr. 2016/1486

Zulässigkeit der Nachholung einer Kostenentscheidung im familiengerichtlichen Verfahren

Orientierungssätze: Unterbleibt in einer Endentscheidung eine Kostenentscheidung, so ist diese nur auf fristgebundenen Antrag eines Beteiligten nachholbar.

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Beschwerde des Kindesvaters vom 26.02.2015 der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankfurt am Main vom 10.02.2015, Az. 479 F 7265/14, im Kostenpunkt aufgehoben.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Auslagen sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

FamFG § 43;

Gründe