Die befristete Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 30.11.2011 wird
zurückgewiesen.
2.Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Eine Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Kosten ist nicht veranlasst.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 3000 €
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