Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in einer Familiensache
BGH, Beschluss vom 11.09.2002 - Aktenzeichen XII ZA 13/02
DRsp Nr. 2002/13560
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in einer Familiensache
Eine Rechtsbeschwerde ist nur zulässig, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat; eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht eröffnet. Ein außerordentliches Rechtsmittel wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit ist nach Neuregelung des Beschwerderechts nicht mehr statthaft.