Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung über die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren
BGH, Beschluß vom 06.10.2004 - Aktenzeichen XII ZB 137/03
DRsp Nr. 2004/16987
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung über die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren
»1. Gegen eine Entscheidung über eine Rüge nach § 321 aZPO findet ein Rechtsmittel auch dann nicht statt, wenn ein Berufungsgericht sie als unzulässig verwirft, weil es diese Vorschrift im Berufungsrechtszug (hier: gegen einen Zurückweisungsbeschluß nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO) für nicht entsprechend anwendbar hält.2. Läßt das Berufungsgericht wegen dieser Frage die Rechtsbeschwerde zu, ist das Rechtsbeschwerdegericht daran nicht gebunden. Die Rechtsbeschwerde bleibt unstatthaft (Fortführung von BGH, Beschluß vom 10. Dezember 2003 - IV ZB 35/04 - FamRZ 2004, 437 f.).«