I. Die am 15. April 1976 geschlossene Ehe der Parteien wurde aufgrund eines am 27. November 1998 zugestellten Antrags durch Verbundurteil rechtskräftig geschieden. Das Amtsgericht hat im abgetrennten Verfahren den Versorgungsausgleich dahin geregelt, dass es zu Lasten der Beamtenversorgung des Antragstellers (geb. 21. Dezember 1942) Versorgungsanrechte für die Antragsgegnerin (geb. 25. September 1947) in der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 438,28 DM (= 224,09 EUR) und im Wege des erweiterten Quasi- Splittings in Höhe von 86,80 DM (= 44,38 EUR) - jeweils monatlich und bezogen auf 31. Oktober 1998 - begründet hat.
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