1. Der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 13.12.2011 wird aufgehoben. Das Verfahren wird an das Amtsgericht zurückverwiesen. Dabei hat das Amtsgericht auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden.
2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
Der Antragsteller und die die vietnamesische Staatsangehörigkeit führende Antragsgegnerin haben am 04.03.2009 geheiratet. Kinder sind aus ihrer Beziehung nicht hervorgegangen. Der Antrag auf Ehescheidung ist der Antragsgegnerin am 09.06.2011 zugestellt worden.
Der Antragsgegner hat erklärt, an der Ehe nicht mehr festhalten zu wollen. Der Antragsteller hat behauptet, im August des Jahres 2010 habe man sich getrennt. Dies erfolgte nach dem (insoweit unstreitigen) beiderseitigen Auszug aus der gemeinsamen Wohnung K... Strasse 32 in O.... In die Wohnung N...-Straße 2 in O... sei er allein eingezogen.
Er hat beantragt
die am 04.03.2009 geschlossene Ehe der Beteiligten zu scheiden.
Die Antragsgegnerin hat beantragt,
den Scheidungsantrag zurückzuweisen.
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