Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stadthagen vom 20.07.2012 aufgehoben.
I. Die Antragstellerin hat im vorliegenden Verfahren beantragt, ihre Ehe mit dem Antragsgegner zu scheiden.
Das Amtsgericht hat dem Antragsgegner mit Beschluss vom 15.11.2010 Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren in erster Instanz bewilligt und ihm Frau Rechtsanwältin L., ..., beigeordnet. Es hat ihm aufgegeben, monatliche Raten in Höhe von 275 € an die Landeskasse zu zahlen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|