Die als Beschwerde bezeichnete Berufung des Beklagten vom 03.11.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gelnhausen vom 23.10.2014, Az. 62 F 301/14 GS, wird auf seine Kosten verworfen.
Wert der Berufung: unter € 1.000,00
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