Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nordhorn vom 27. August 2010 wird auf Kosten der Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500 € festgesetzt.
I. Die Beteiligte zu 1 wendet sich gegen eine - inzwischen vollzogene - Herausgabeanordnung betreffend ihre Tochter S..., geboren am ... 1995.
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