Die Beschwerde der JVA ... gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwäbisch Hall vom 03.11.2021 wird
verworfen.
2.Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Beschwerdewert: 2.000,00 €
I.
Die Beteiligte zu 2 - die Kindesmutter - befindet sich seit März 2021 in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd. Sie verbüßt dort eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren. Mit einer Entlassung ist etwa Mitte 2022 zu rechnen.
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