1. Die sofortige weitere Beschwerde der beiden Antragsteller gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 6. Februar 2009, Az.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (Bewilligungsverfahren). Im übrigen ergeht die Entscheidung gerichtsgebührenfrei und werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet (Festsetzungsverfahren).
Beschwerdewert: 290,36 Euro
1.
Zur Sachverhaltsdarstellung wird Bezug genommen auf die Beschlüsse des Amtsgerichts Heilbronn vom 13. Januar 2009 und des Landgerichts Heilbronn vom 6. Februar 2009. Gegen letzteren haben die Antragsteller rechtzeitig am 25./26. Februar 2009 Beschwerde eingelegt.
2.
a) Zulässigkeit:
Das Landgericht hat in dem angefochtenen Beschluss zum einen im Bewilligungsverfahren und zum anderen im Festsetzungsverfahren entschieden und - "soweit möglich" - die weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht zugelassen.
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