Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 6.750,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten sind miteinander verheiratet und leben getrennt. Sie streiten über die Zulässigkeit der Teilungsversteigerung der in ihrem Miteigentum stehenden Ehewohnung.
Der Senat hat mit Beschluss vom 14.1.2022 darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu verzichten. In diesem Beschluss hat der Senat mitgeteilt, dass die Beschwerde keine Erfolgsaussicht hat. In den Gründen hat der Senat ausgeführt:
„I. Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten. Sie streiten über die Zulässigkeit der Teilungsversteigerung der Ehewohnung.
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