OLG Stuttgart - Beschluss vom 29.10.2020
15 UF 194/20
Normen:
BGB § 1353 Abs. 1 S. 2; BGB § 1361b Abs. 1; BGB § 1568a; ZPO § 771; ZVG § 57a; ZVG § 180;
Fundstellen:
FamRB 2021, 179
FamRZ 2021, 663
NJW 2021, 1892
Vorinstanzen:
AG Stuttgart, vom 17.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 1113/19

Zulässigkeit der Teilungsversteigerung im gemeinschaftlichen Eigentum der Eheleute stehenden Grundeigentums während der TrennungszeitSchutz des in der Wohnung verbliebenen Miteigentümers

OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.10.2020 - Aktenzeichen 15 UF 194/20

DRsp Nr. 2021/1570

Zulässigkeit der Teilungsversteigerung im gemeinschaftlichen Eigentum der Eheleute stehenden Grundeigentums während der Trennungszeit Schutz des in der Wohnung verbliebenen Miteigentümers

1. Ein Teilungsversteigerungantrag während der Trennungszeit ist nicht generell ausgeschlossen.2. Dem Schutzzweck des § 1361b BGB wird auch eine im Einzelfall gebotene interessengerchte Abwägung im Rahmen des aus § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB folgenden Rücksichtnahmegebots gerecht.3. Dem in der Wohnung verbliebenen Miteigentümer bleibt es auch während eines laufenden Teilungsversteigerungsverfahrens unbenommen, einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung nach § 1361b BGB zu stellen.

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird

zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 1353 Abs. 1 S. 2; BGB § 1361b Abs. 1; BGB § 1568a; ZPO § 771; ZVG § 57a; ZVG § 180;

Gründe

I.

Die Antragstellerin begehrt Verfahrenskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren.