OLG Nürnberg - Beschluss vom 28.10.2009
7 UF 1009/09
Normen:
BGB § 1684;
Fundstellen:
FamRZ 2010, 741
FuR 2010, 114
Vorinstanzen:
AG Nürnberg, vom 15.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 107 F 1619/09

Zulässigkeit der Vereinbarung eines Umgangs mit Übernachtung mit einem Kind im Vorschulalter

OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.10.2009 - Aktenzeichen 7 UF 1009/09

DRsp Nr. 2009/25573

Zulässigkeit der Vereinbarung eines Umgangs mit Übernachtung mit einem Kind im Vorschulalter

Es gibt keinen Grundsatz, dass ein Umgang mit Übernachtung bei Kindern im Vorschulalter nicht stattfindet.

Tenor:

1. Auf die Beschwerde des Vaters des betroffenen Kindes wird der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 15. Juli 2005 Az.: 107 F 1619/09, abgeändert.

2. Es wird folgendes Umgangsrecht angeordnet:

Der Vater ... hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit seinem Kind ... geboren am 28. November 2003,

- bis zum Ende des Jahres 2009, wie bisher an jedem zweiten und vierten Wochenende im Monat

- am Samstag von 9:00 bis 17:00 Uhr und

- am Sonntag von 9:00 bis 13:00 Uhr,

- von Januar bis März 2010

- an jedem zweiten Wochenende im Monat, wie bisher

- am Samstag von 9:00 bis 17:00 Uhr und

- am Sonntag von 9:00 bis 13:00 Uhr und

- an jedem vierten Wochenende im Monat von Samstag 9:00 Uhr bis Sonntag 13:00 Uhr, wobei die Übernachtung im Großraum ..., stattzufinden hat,

- von April bis Juni 2010

- an jedem zweiten Wochenende im Monat, wie bisher,

- am Samstag von 9:00 bis 17:00 Uhr und

- am Sonntag von 9:00 bis 13:00 Uhr und

- an jedem vierten Wochenende im Monat von Samstag 9:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr und

- ab Juli 2010 an jedem zweiten und vierten Wochenende im Monat

von Samstag 9:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr.