Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den am 30. Januar 2020 erlassenen Ver-fahrenswertbeschluss des Amtsgerichts Schöneberg -
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich dagegen, dass das Familiengericht den Wert der Ehesache auf 3.750 € festgesetzt hat und nicht auf einen anderen, von ihr nicht näher bezifferten höheren Wert, der ihres Erachtens geboten wäre, weil der Antragsteller, der als selbständiger Gastronom tätig ist, privat krankenversichert ist und bis August 2018 über ein Fahrzeug Porsche Cayenne verfügte, das er zu diesem Zeitpunkt - etwa sieben Monate vor Einreichung des Scheidungsantrages - für 17.500 € veräußert hat.
II.
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