Zulässigkeit der weiteren Beschwerde eines Verfahrensbetreuers gegen eine landgerichtliche Entscheidung
BayObLG, Beschluß vom 25.10.1996 - Aktenzeichen 3Z BR 252/96
DRsp Nr. 1999/1136
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde eines Verfahrensbetreuers gegen eine landgerichtliche Entscheidung
»Die weitere Beschwerde eines zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts ist jedenfalls dann unzulässig, wenn sie nur zum Ziel hat, die landgerichtliche Entscheidung bezüglich der Höhe der gegen die Staatskasse festgesetzten Vergütung abändern zu lassen.«