BayObLG - Beschluß vom 25.10.1996
3Z BR 252/96
Normen:
BGB § 1836 Abs. 2 ; ZSEG § 16 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 451

Zulässigkeit der weiteren Beschwerde eines Verfahrensbetreuers gegen eine landgerichtliche Entscheidung

BayObLG, Beschluß vom 25.10.1996 - Aktenzeichen 3Z BR 252/96

DRsp Nr. 1999/1136

Zulässigkeit der weiteren Beschwerde eines Verfahrensbetreuers gegen eine landgerichtliche Entscheidung

»Die weitere Beschwerde eines zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts ist jedenfalls dann unzulässig, wenn sie nur zum Ziel hat, die landgerichtliche Entscheidung bezüglich der Höhe der gegen die Staatskasse festgesetzten Vergütung abändern zu lassen.«

Normenkette:

BGB § 1836 Abs. 2 ; ZSEG § 16 Abs. 2 ;

Hinweise:

vgl. BGH, 2.10.1996, Az. XII ZB 37/96, FamRZ 1996, 1545

Fundstellen
FamRZ 1997, 451