1. Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht - Familiengericht - Neustadt an der Weinstraße zurückverwiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
4. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf 1.500 €.
5. Hinsichtlich der Beschwerde des Antragsgegners gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes in der angefochtenen Entscheidung ist eine Entscheidung des Beschwerdegerichts nicht veranlasst. Das Beschwerdeverfahren ist insoweit gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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