I. Die sofortige weitere Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Passau vom 27. Januar 2009 wird zurückgewiesen.
II. Der Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 3.000 € festgesetzt.
I. Für den Betroffenen besteht seit März 2003 eine Betreuung, zuletzt mit den Aufgabenkreisen Gesundheitsfürsorge; Aufenthaltsbestimmung; Vermögenssorge sowie Entgegennahme, Anhalten und Öffnen der Post. Im Aufgabenkreis Vermögenssorge wurde ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet. Die Betreuung wurde zuletzt am 20.12.2007 unverändert aufrecht erhalten und als spätester Überprüfungszeitpunkt der 19.12.2014 bestimmt. Nach zunächst vorläufiger Unterbringung gemäß §
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|