Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - K. vom 17. Juni 2016 wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.332,34 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller begehrt die Rückforderung von durch die Antragsgegnerin im Wege der Zwangsvollstreckung beigetriebener Geldbeträge.
1. 2.
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