Die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 10.04.2012 - 40 F 363/00 - , mit welchem ihr Kostenfestsetzungsantrag teilweise zurückgewiesen worden ist, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die gemäß §§ 11 Abs. 5, 2 RVG, 104 Abs. 3 ZPO,
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