Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 4.8.2017 in den Nummern 1. bis 3. und 5. des Tenors aufgehoben und der Antrag des Antragstellers zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat der Antragsteller zu tragen.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.015,-- € festgesetzt.
I.
Der Antragsgegner ist der Vater des am ... geborenen Antragstellers.
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