Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 15.11.2013 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 1. und 2. tragen die Kosten des Verfahrens.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 5.000,00 festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten zu 1. und 2. sind die Eltern des Beteiligten zu 3. Sie beantragen, dass ihr am 12.07.2010 in Bremen geborener Sohn die Vornamen T. M. Waldmeister erhält.
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