I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Familiengerichts Hamburg-St. Georg vom 14. Oktober 2013, Gesch.-Nr.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin 4.656,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. November 2017 zu zahlen. Im Übrigen ist das Verfahren, soweit der Antrag nicht zurückgenommen wurde, in der Hauptsache erledigt.
II. Die Kosten beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
III. Beschwerdewert: 5.238,-- €
I.
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