Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 3.000,-- EUR.
I. Die 88jährige Antragstellerin, die den Geburtsnamen A hatte, heiratete am ... 1950 und führte seitdem den Familiennamen "B" ihres am ... 1981 verstorbenen Ehemannes.
Am 02. Februar 2007 erklärte die Antragstellerin durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Standesbeamten in O1, dass sie ihren Geburtsnamen A wieder annehme. Über die vollzogene Namensänderung wurde ihr am selben Tage eine Bescheinigung des Standesamtes ausgestellt. Diese Namensänderung beruhte auf der damaligen Absicht der Antragstellerin, die Kinder ihres verstorbenen Bruders zu adoptieren.
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